Verkehrswertgutachten

Erbe vor Gericht // Einheitswert für Finanzamt // Scheidung // Streit

Nach § 194, Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Verkehrswertgutachten werden benötigt, um für den Eigentümer, Erben, Behörden (z.B. Familiengericht oder Finanzamt) sowie für andere beteiligte Parteien (Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) Rechtssicherheit herzustellen:  eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes als Basis für das weitere Verfahren zur Verfügung zu stellen.

Folgende Unterlagen sind in aller Regel für ein Verkehrswertgutachten erforderlich:
•    Grundbuchauszug
•    Baupläne: Gebäudegrundrisse und Gebäudeschnitte
•    Lageplan, alternativ: Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes
•    Bebauungsplan, optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan
•    Wohn- und Nutzflächenberechnung

Dabei spielen auch die im Grundbuch eingetragenen Rechte (Nießbrauch, Wohnrecht) oder auch die nicht im Grundbuch eingetragenen Baulasten (z.B. Wegerechte für Nachbarn, Leitungsrechte) eine wertbeeinflussende Rolle, siehe auch Besonderheiten.

Honorar für Verkehrswertgutachten

Unsere Wertgutachten für Immobilien – auch Gerichtsgutachten oder Gutachten für das Finanzamt – verfügen neben dem Text über eine Fotodokumentation und enthalten die wertrelevanten Daten als Anlage. Der Umfang eines Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswerts liegt bei etwa 30-40 DIN A-4 Seiten, die Kosten bewegen sich in einer Größenordnung ab 1.600 EUR plus Mehrwertsteuer.