Schiedsgutachten

Bei Streitigkeiten, die sich noch außergerichtlich lösen lassen, kann der Sachverständige als Schiedsgutachter auftreten. Dies setzt voraus, dass sich die Parteien soweit vertrauen, dass das ermittelte Ergebnis von allen Beteiligten akzeptiert wird und keine Anfechtung mehr stattfindet.  Im Fall von Gütertrennungen oder Berechnungen des Zugewinns aber auch bei Auflösungen einer Erbengemeinschaft kann dies ein Verfahren sein, das die Anwaltskosten stark reduziert. Ein wesentlicher Streitpunkt kann zügig beseitigt werden, die Zuordnung der Immobilien möglich gemacht werden.