Immobilien vererben: Klare Regeln sichern Familienfrieden

Wer ein Gebäude zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben oder testamentarisch vererben möchte, sollte zum Hörer greifen und mit einem Sachverständigen für Immobilienbewertung sprechen – insbesondere dann, wenn mehrere Personen mit einem Erbe oder einer Schenkung bedacht werden sollen.

Gebäude gut und sinnvoll aufteilen

Der Fachmann findet Lösungen, wie sich ein Haus in unterschiedliche Wohneigentume und gegebenenfalls gewerbliche Teileigentume aufteilen lässt. Er ermittelt zudem den Wert der einzelnen Anteile. Was Laien zum Beispiel oft nicht bedenken: Je nachdem in welchem Stockwerk eine Wohnung liegt, kann ihr Wert variieren, selbst wenn ihre Größe identisch ist. Weiß der Erblasser oder die Erblasserin wie viel die einzelnen Flächen Wert sind, kann er oder sie das Testament oder eine Schenkung gerecht gestalten.

Teilungserklärung erarbeiten

Darüber hinaus erarbeitet der Sachverständige für Immobilienbewertung eine Teilungserklärung. Das ist ein notariell beurkundetes Vertragswerk, das festlegt, welche Flächen im Haus und auf dem Grundstück Gemeinschaftseigentum sind (z.B. Treppenhäuser, Einfahrten), und für welche Flächen die Erbinnen und Erben jeweils ein exklusives Sondereigentum erhalten (Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Kellerräume, Garagen). Der Sachverständige für Immobilienbewertung kümmert sich auch darum, diese Regelungen gegenüber dem Grundbuchamt zu erklären.

Werte transparent und gerecht weitergeben

Wer Hausbesitz weitergibt, kann durch ein solche Vorgehen die Erbregelung nachvollziehbar machen und die Teilung sehr genau definieren. Das beugt Familienstreitigkeiten wirksam vor. Außerdem spart die nächste Generation lästigen Bürokratieaufwand.

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