Erst bewertet, dann saniert – und viel Geld gespart

Meine Kundin Hannelore L.* aus Backnang hat ihr Elternhaus geerbt. Gemeinsam mit Mann und Tochter plante sie es komplett um und gab den Startschuss für die Generalsanierung. Gerade noch rechtzeitig bevor die Handwerker loslegten, stellte die Familie fest, dass es einen entfernten Verwandten gab, der Anrecht auf einen Erbteil hatte.

Notfall: schnell ein Wertgutachten!

Hannelore L. reagierte schnell. Sie rief mich an und beauftragte mich mit der Ermittlung des Gebäudewerts im aktuellen, unsanierten Zustand. Gleich am nächsten Tag inspizierte ich das Haus und erarbeitet ein Kurzgutachten, das als Grundlage zur Ermittlung des Erbanteils des Verwandten diente.

Viel Geld gespart

Gerade noch einmal Glück gehabt! Wäre die Bewertung nach der Sanierung durchgeführt worden, hätte der Gebäudewert rund 30 bis 40 Prozent höher gelegen. Bei einer Immobilie in der Region Stuttgart mit einem Wert von rund 800.000 Euro, wäre das ein Wertzuwachs von 240.000 bis 320.000 Euro gewesen. Und dieser Zuwachs wäre voll mit in die Berechnung des Erbanteils eingegangen, den die Familie dem Verwandten ausbezahlen muss.

Fazit: Erst mit dem Sachverständigen für Immobilienbewertung sprechen, dann sanieren!

*Namen und Ort geändert

Bildquelle: Milivoj Kuhar/unsplash.com