Anwälte // Steuerberater // Behörden

Anwälte und Steuerberater, aber auch Gerichte und Finanzämter arbeiten mit  dem Ziel, eine rechtlich abgesicherte Lösung für Ihre Kunden (Mandanten) bzw. gegenüber den Bürgern zu erreichen. Sie brauchen ausführlich dokumentierte Vollgutachten als Verkehrswertgutachten nach BauGB § 194. Bei eventuellen Anfechtungen der Gutachten muss für Anwälte, Steuerberater und Behörden jederzeit voll nachvollziehbar sein, wie der Wert der Immobilie errechnet worden ist. Dies kann auch dazu führen, dass die Verkehrswertgutachten – auf Wunsch – vor den Gerichten beziehungsweise den Behörden verteidigt werden.