Wertschätzung

Verkaufspreisfindung // Erbregelungen // Außergerichtliche Auseinandersetzung // Verhandlungsbasis zur Finanzierung

Wertschätzungen bzw. Gutachterliche Stellungnahmen werden auch gerne als „Kurzgutachten“ bezeichnet.

Wertschätzungen fokussieren sich auf die Immobilienbewertung, sie verzichten weitestgehend auf ausführliche Beschreibungen.

Diese Form der Wertermittlung von Immobilien ergibt einen Richtwert für Immobilien und eignet sich für innerfamiliäre Erbregelungen/Schenkungen, außergerichtliche Auseinandersetzungen und die Verkaufspreisfindung. Auch als Verhandlungsbasis für Banken und Versicherungen sowie für Vermögensaufstellungen werden sie vom Sachverständigen für die Immobilienbewertung bevorzugt vorgeschlagen.

Wertschätzungen haben in der Regel einen Umfang von 10 bis 15 DIN A-4 Seiten mit Darstellung der Ausstattung in Kurzform.

Honorar für Wertschätzung

Die Kosten für diese Form der Bewertung einer Immobilie – Grundstück mit Gebäude – variieren je nach Aufwand und sind ab 900.- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer erhältlich.