Immobilienberatung

Kaufpreisermittlung // Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Immobilienberatung wird vor allem für die Kaufpreisermittlung oder die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete  eingesetzt.

Die Kaufpreisermittlung kommt mit minimalen Unterlagen aus: der Sachverständige erhält ein Makler Exposee oder einen Grundriss.

Im nächsten Schritt erfolgt die Besichtigung des Objekts: am besten gemeinsam. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Standard, Zustand, Bauschäden und –mängel, Feuchtigkeitsschäden sowie pflanzlichen und tierischen Schädlingsbefall gelegt.

Ein ausführliches Beratungsgespräch mit kurzer schriftlicher Zusammenfassung rundet diese Wertermittlung ab.

Bei der die Ermittlung der „ortsübliche Vergleichsmiete“ stützt sich der Sachverständige auf den Mietvertrag und den Wohnungsgrundriss. Nach der Besichtigung erfolgt die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Berücksichtigung des Standards und des Zustands der Immobilie. Das Ergebnis der Ermittlung des Mietniveaus wird durch ein ausführliches Beratungsgespräch mit kurzer schriftlicher Zusammenfassung festgehalten. Der Mieter oder der Vermieter kann mit einer fundierten Basis in die bevorstehenden Verhandlungen gehen und so seine Ansprüche leichter durchsetzen.

Honorar für Wertermittlung

Diese Kurzform der Wertermittlung ist bereits ab 390 EUR plus Mehrwertsteuer erhältlich.