Erbe & Schenkung

Ein Erbe verspricht in erster Hinsicht einen Vermögenszuwachs, sehr oft in Form von testamentarisch zugesprochenen Immobilien. Oft gehen damit aber auch Verpflichtungen einher, die es wirtschaftlich zu beurteilen gilt.

In vielen Fällen wird der Nachlass vom Erblasser, dem/der Verstorbenen nicht geregelt und es entsteht eine Erbengemeinschaft, siehe auch BGB §§2032ff.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld von Erbauseinandersetzungen eine Wertschätzung einzuholen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte die Erbauseinandersetzung bereits einem oder mehreren Anwälten übergeben worden sein, raten wir zum gerichtstauglichen Verkehrswertgutachten nach BauGB, §194.

Die Schenkung verhält sich wie die Erbschaft, es werden Immobilien ohne Gegenleistung (kein Kauf/Verkauf) übertragen, auch hier kommt in erster Linie die Wertschätzung zum Einsatz.