Bestimmung des Einheitswertes

Die Finanzämter sind verpflichtet einen Einheitswert für jede Immobilie zu ermitteln. Dieser Einheitswert wird als Bemessungsgrundlage für Vermögenssteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer verwendet. Der Wert kann also mehrfach zur Besteuerung herangezogen werden. Umso wichtiger ist es, den Einheitswert durch ein neutrales, unabhängiges Verkehrswertgutachten überprüfen zu lassen.

Dadurch kann massiv Geld gespart werden.